Konflikte ohne Richter beilegen
Düsseldorf/Göttingen – Ein heftiger Streit ist entbrannt. Beharrt jeder auf seinem Standpunkt, ist die Situation oft festgefahren. Wollen Konfliktparteien dennoch zu ihrem Recht kommen, droht die eine Seite der anderen oft mit Klage.
Doch ein Gerichtsverfahren ist oft teuer, und so ein Prozess kann sich über Jahre hinziehe. Bis dahin ist das Ergebnis offen. Unangenehm, wenn sich der Streit zwischen Nachbarn, Erben, Mieter und Vermieter oder in Trennung lebenden Ehepartner ewig hinzieht.
Wer zügig einen Ausweg aus einem Konflikt sucht, kann über eine außergerichtliche Streitbeilegung nachdenken – es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Dafür spricht: «Die Beteiligten hinterlassen keine verbrannte Erde, sondern kommen auf Augenhöhe zusammen, vor allem bei einer Einigung», erläutert die Düsseldorfer Rechtsanwältin Ulrike Gantenberg. So können sie später wieder gut miteinander leben, arbeiten oder wohnen.
Der Mediator vermittelt und begleitet
Bei einem Mediationsverfahren liegt die Verantwortung für die Lösung eines Streits bei den Konfliktparteien – dabei unterstützt sie ein Mediator. Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt «Vermitteln».
Der Mediator begleitet und moderiert das Verfahren als neutraler Dritter. «Im Fokus stehen hierbei die Interessen und Bedürfnisse der jeweiligen Parteien», so der Göttinger Mediator Matthias Wilhelm. Die Entscheidung, wer im Recht ist, überlassen sie nicht anderen.
Mediation kann bei Streitigkeiten auf betrieblicher Ebene oder im privaten Bereich zielführend sein.
Voraussetzung dafür ist: «Alle Beteiligten müssen es wollen und bereit sein, sich vertrauensvoll auf das Verfahren einzulassen», erklärt Gantenberg, die Vorsitzende des Ausschusses Außergerichtliche Konfliktbeilegung im Deutschen Anwaltverein.
Streithähne an einem Tisch
Die streitenden Parteien müssen sich zuerst darauf verständigen, ihren Konflikt außergerichtlich beizulegen und einen Mediator kontaktieren. «Der Mediator führt zunächst getrennte Gespräche mit den Parteien, um sich ein Bild von der Lage zu machen», erklärt Wilhelm. Dann setzt er sich mit den Parteien an einen Tisch.
Jede Partei trägt ihre Sicht der Dinge vor, äußert Wünsche und schlägt eine Lösung vor. Eine Grundregel dabei: Zuhören und ausreden lassen. «Oft fallen dann Sätze wie: Ich wusste gar nicht, dass dir dieses oder jenes so wichtig war», erzählt Wilhelm aus der Praxis. So lernt die eine Seite, die andere besser zu verstehen.
Der Mediator sorgt dafür, dass die Beteiligten eine gemeinsame, konstruktive Gesprächsebene finden. In der Regel bleibt es nicht bei einer Sitzung. «Im Schnitt treffen sich die Beteiligten bis zu fünf Mal mit dem Mediator», sagt Wilhelm.
Eine Sitzung sollte maximal zweieinhalb bis drei Stunden dauern. «Ein Mediator kostet pro Stunde im Schnitt mindestens 150 Euro, der Stundensatz kann aber auch höher sein», so Wilhelm. Die Kosten können sich die Konfliktparteien teilen – oder dies anders festlegen.
Die Schiedsperson schlichtet
Günstiger kann es bei privaten Streitigkeiten sein beispielsweise zwischen Nachbarn eine Schiedsperson einzuschalten. Die Kosten liegen je nach Bundesland zwischen 50 und 100 Euro.
Die Aufgabe einer Schiedsperson ist es, Streit zu schlichten. Meistens findet die Schlichtungsverhandlung in der Privatwohnung der Schiedsperson statt. Wer eine Schiedsperson sucht, kann sich an das Amtsgericht der jeweiligen Kommune wenden.
Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden vom Rat der Gemeinde gewählt. Das zuständige Amtsgericht bestätigt sie in ihrem Amt.
Das Schiedsgericht spricht rechtskräftige Urteile
Das Schiedsgericht ist die richtige Anlaufstelle, wenn Unternehmen untereinander in Streit geraten – etwa eine Firma und ein Lieferant. «Die Parteien müssen vertraglich vereinbaren, dass sie nicht vor die staatlichen Gerichte ziehen», erläutert Gantenberg.
Denn bei dem
Schiedsgericht handelt es sich um ein privates Gericht. Das Verfahren ist meist nicht öffentlich – im Gegensatz zu den in der Regel öffentlichen Gerichtsverhandlungen.
Den Schiedsspruch müssen beiden Seiten anerkennen. Er kommt einem rechtskräftigen Urteil gleich. Wie viel dieses Verfahren kostet, kommt auf den Streitwert an, erklärt Gantenberg.
(dpa/tmn)