Reisewarnung ist kein Reiseverbot
Hannover – Trotz weltweiter Reisewarnung bis Mitte Juni dürfen Urlauber auch schon vorher ins Ausland reisen. Denn die amtliche
Reisewarnung der Bundesregierung ist kein Reiseverbot, sondern eine Empfehlung, erklärt der Reiserechtler Paul Degott.
Das heißt konkret: Öffnet etwa ein Nachbarland Deutschlands seine Grenzen schon vor dem 14. Juni, können Urlauber auch dorthin reisen. Das Gleiche gilt für Flugziele wie Italien und Spanien: Gibt es Flüge und ist zudem die Einreise möglich, können Individualreisende auch dorthin.
Grundsätzlich ist eine Reisewarnung rechtlich ein sehr starkes Indiz dafür, dass eine Reise in das entsprechende Land erheblich beeinträchtigt ist. Das gilt etwa für Krisen- und Bürgerkriegsländer wie Irak, Jemen und Somalia. Das bedeutet aber zum Beispiel nicht, dass man mit dem Flugzeug nicht dorthin kommt – wenngleich auch nicht von Deutschland aus mit einer deutschen Fluggesellschaft. Es gibt regelmäßige Linienflüge nach Bagdad, Kabul und Mogadischu.
Für deutsche Reiseveranstalter ist eine Reisewarnung in der Praxis quasi bindend: Die Unternehmen sagen Pauschalreisen ab, sobald das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein Land ausspricht. Urlauber können ihrerseits kostenlos den Reisevertrag kündigen. Auch werden Touristen dann aus dem betroffenen Staat nach Hause geholt.
Dass eine Reisewarnung kein Reiseverbot ist, zeigt auch die aktuelle Situation: So hatte etwa Eurowings angekündigt, bereits im Mai wieder häufiger nach Mallorca zu fliegen – trotz der Warnung. Eine weltweite Reisewarnung wie derzeit gab es vor Corona noch nie.
(dpa/tmn)