Gericht verbietet Check24 die «Nirgendwo Günstiger Garantie»

Köln – Das Kölner Landgericht hat dem Online-Makler Check24 eines seiner zentralen Werbeversprechen verboten: die «Nirgendwo Günstiger Garantie». Die Richter halten das für irreführende Werbung, wie das Gericht mitteilte.

Damit hat sich die HUK Coburg mit einer Klage gegen das Münchner Portal durchgesetzt. Die Versicherung argumentierte, es gebe sehr wohl günstigere Angebote. Das sieht die Handelskammer des Kölner Landgerichts ebenso. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig, Check24 kann nun in Berufung gehen.

Die Kölner Richter nahmen die «Nirgendwo Günstiger Garantie» wörtlich und kamen zu dem Schluss, dass das Versprechen nicht stimmt: Tatsächlich kann das Vergleichsportal nach Einschätzung der Richter nur in achtzig Prozent der Fälle die günstigsten im Markt erhältlichen Tarife anbieten.

Für Check24 bedeutet das Urteil eine empfindliche juristische Niederlage. Die Handelskammer hält auch das Tarifnotensystem, mit dem das Internetportal verschiedene Versicherungen miteinander vergleicht, in der derzeitigen Form für rechtswidrig. Das Notensystem beruht nach Einschätzung der Kammer auf für die Verbraucher nicht nachvollziehbaren Kriterien.

Die HUK reagierte erfreut auf das Urteil. «Die «Nirgendwo Günstiger Garantie» von Check24 wurde ad absurdum geführt», sagte Vorstandsmitglied Jörg Rheinländer. «Das Gericht hat sich sehr klar für Transparenz ausgesprochen und damit im Sinne der Verbraucher und eines fairen Wettbewerbs geurteilt.»

Check24 will nun eine Berufung prüfen, die schriftlichen Urteilsgründe werden erst in einigen Wochen vorliegen. «Das Urteil wird keine praktischen Auswirkungen für uns haben», erklärte das Münchner Unternehmen. Die «Nirgendwo Günstiger Garantie» habe Check24 bereits nach einem früheren Rechtsstreit im September 2018 angepasst. «Der HUK geht es aus unserer Sicht darum, einen Vertriebsweg auszubremsen und nicht um die Kunden», sagte ein Sprecher.

Der Kölner Rechtsstreit ist einer von mehreren Prozessen, die HUK Coburg und Check24 in den vergangenen Jahren gegeneinander geführt haben. Im vergangenen Jahr hatte das Oberlandesgericht Köln dem Münchner Webportal untersagt, Marken und Logos der HUK-Gruppe auf den Check24-Webseiten zu verwenden. Umgekehrt hatte Check24 vor dem Berliner Landgericht durchgesetzt, dass die oberfränkische Versicherung Kündigungen per Mail nicht ausschließen darf.

Hintergrund dieser Auseinandersetzungen ist der heftige Konkurrenzkampf in der Kfz-Versicherung. Alljährlich im Herbst wechseln Millionen Autofahrer auf Schnäppchenjagd ihren Versicherer, viele davon über Check24. Die HUK Coburg ist mit über 12 Millionen Verträgen Marktführer, vertreibt die Policen der Kerngesellschaft aber nicht über Check24, weil das Unternehmen sich jeden Vertragsabschluss mit einer Provision bezahlen lässt.


(dpa)

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