Große Preisunterschiede bei guten Rechtsschutzversicherungen

Berlin – Ärger im Job, Streit mit den Nachbarn oder ein Verkehrsunfall: Bei mancher Auseinandersetzung ist juristische Hilfe Gold wert. Doch ein Anwalt kostet Geld. Gegen dieses Risiko kann man sich mit einer Rechtsschutzversicherung absichern.

Sinnvoll ist das, weil man im Ernstfall mit einem finanzstarken Gegner auf Augenhöhe streiten kann, rät die Stiftung Warentest, die für ihre Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 5/2020) jetzt 49 Rechtsschutzversicherungen für die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr geprüft hat. 20 Angebote schnitten mit der Note «gut» ab.

Was den Testern auffiel: Die Preisunterschiede zwischen den Tarifen waren zum Teil erheblich. Einer der besten Tarife im Test war demnach mit Kosten von 500 Euro etwa doppelt so teuer wie ein ebenfalls mit «gut» bewerteter Tarif einer anderen Gesellschaft. Wer eine Versicherung sucht, sollte also genau die Preise vergleichen.

Nicht jeder braucht eine Police für alles

Verbraucher können ihre Beiträge aber auch senken. Wer zum Beispiel Mitglied in einem Mieterverein ist, braucht keinen Rechtsschutz für Mieter. Wer bei einer Gewerkschaft ist, kann meist auf zusätzlichen Arbeitsrechtsschutz verzichten. Diese Bausteine können dann laut «Finanztest» abgewählt werden, die Police wird dadurch günstiger.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte den Testern zufolge über den Abschluss einer Rechtsschutzpolice nachdenken. Der Grund: Regelmäßig kommt es zu Streit, weil Versicherer die Zahlung der Rente verweigern.

Aus Sicht der Experten ist es grundsätzlich ratsam, einen Tarif mit Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro abzuschließen. Ohne diese verteuert sich der Jahresbeitrag oft um mehr als 100 Euro. Höhere Selbstbeteiligungen hingegen senken den Beitrag nicht mehr deutlich.

Bei Anwaltsauswahl genau nach Kosten fragen

Rechtsschutzversicherte müssen bei juristischen Auseinandersetzungen bei der Wahl ihres Anwalts aufpassen. Denn nicht immer werden alle Kosten von der Versicherung gedeckt. Das ist dann der Fall, wenn der Anwalt nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnet.

Verlangt der Anwalt einen höheren Stundensatz, kann es sein, dass der Mandant die Mehrkosten selbst tragen muss. Verbraucher sollten den Anwalt daher im Vorfeld einer Rechtsberatung nach den Kosten fragen.


(dpa/tmn)

(dpa)