Eingetragene Vereine haben größere Rechtssicherheit
Freiburg – Gemeinsam Menschen in der Nachbarschaft helfen, regelmäßig Volleyball spielen oder den Umweltschutz fördern. Wer sich dauerhaft einsetzen will, kann überlegen, einen Verein zu gründen. Christoph Hüttig berät als freier Mitarbeiter der Stiftung Mitarbeit verschiedene Vereine. Drei wichtige Fragen.
Sollte ich den Verein eintragen lassen?
Christop Hüttig: Ich rate Vereinen immer zur
Eintragung. Dafür braucht man mindestens sieben Mitglieder und muss die notariell beglaubigten Unterschriften der gewählten Vorstandsmitglieder, die Unterschriften der Gründungsmitglieder unter der Satzung, ihre Anwesenheitsliste sowie das Protokoll der Gründungsversammlung beim Registergericht vorlegen.
Der Vorteil: Eingetragene Vereine haben immer noch eine deutlich größere Rechtssicherheit. Sie sind ein rechtsfähiges Organ. Alle rechtlichen Konflikte richten sich gegen den Verein als Institution, die Mitglieder und Vorstände gehen nicht das Risiko ein, persönlich zu haften. Außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wenn ein Vereinsvorstand in betrügerischer Absicht im Namen des Vereins Schulden macht oder Schäden anrichtet, haftet er.
Bei nichteingetragenen Vereinen haften dagegen formell Vorstand und Mitglieder gemeinsam mit ihren persönlichen Vermögen. Ich kenne aus jüngerer Zeit aber keine Urteile, in denen das durchgesetzt wurde. Bei der Haftung werden sie inzwischen soweit möglich dem eingetragenen Verein gleichgestellt. Ein nicht eingetragener Verein kann übrigens schon mit nur zwei Mitgliedern entstehen.
Was bedeutet es, wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt ist?
Hüttig: Mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines eingetragenen oder nicht eingetragenen Vereins wird er von fast sämtlichen Steuerarten befreit – von der Körperschaftssteuer bis hin zur Umsatzsteuer, zumindest in bestimmten Größen je nach wirtschaftlicher Aktivität.
Was für die Finanzierung der meisten Projekte am wichtigsten ist: Gemeinnützige Vereine dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen, und die sind ein großer Anreiz für Spenden. Damit kann der Spender seine Spende bei der persönlichen Einkommensteuererklärung absetzen.
Auch ein nicht rechtsfähiger Verein kann als gemeinnützig anerkannt werden. Voraussetzung ist, eine Satzung mit einem gewissen Mindestinhalt nach den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums vorzulegen. Am wichtigsten ist, dass der Zweck des Vereins angegeben und laut § 52 der
Abgabenordnung zu den anerkannt gemeinnützigen Zwecken gehört, es einen Vorstand gibt und geregelt ist, wie dieser gewählt wird und wie man Mitglied werden kann. Außerdem muss feststehen, was bei einer Auflösung des Vereins mit dem Vereinsvermögen passiert.
Wie viel kostet es, einen Verein eintragen zu lassen?
Hüttig: Das ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Die Kosten liegen aktuell zwischen circa 90 und 150 Euro. 20 bis 40 Euro fallen für die notarielle Beglaubigung der Eintragungsanmeldung an.
Dazu kommen normalerweise 50 bis 80 Euro für die Eintragung ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht. Die Eintragungsgebühren können aber ganz wegfallen, wenn der Verein bereits die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt hat und ein positives Signal des zuständigen Finanzamts bekommen hat. Der dritte Kostenpunkt ist die Bekanntmachungsgebühr für die Eintragung ins Vereinsregister, das ans Handelsregister angegliedert ist. Das sind etwa 30 Euro.
Zur Person: Christoph Hüttig ist Volkswirt und berät als freier Mitarbeiter der Stiftung Mitarbeit verschiedene Vereine.
(dpa/tmn)