So wird Silvester für alle zum Fest

Berlin (dpa/tmn) – Silvester sollte ein Spaß sein – ein Tag und eine Nacht voller guter Wünsche und Hoffnungen. Doch wie gelingt der Wechsel ins neue Jahr am besten? Tipps für die Feier in einem Countdown, der ausnahmsweise mal 28 statt nur 24 Stunden umfasst.

Silvester, 8.00 Uhr: Wie lange dauert es noch?

Das kann man mit einem Blick auf die Uhr natürlich schnell selbst ausrechnen. Spannend für Kinder aber sind
Countdown-Seiten im Netz. Diese zählen die Stunden und Minuten bis Mitternacht herunter.

Silvester, 10.00 Uhr: Das Funkloch an Mitternacht umgehen

Wer später in der Abgeschiedenheit eines Funklochs oder in einer großen Menschenmenge feiert, sollte schon jetzt an mitternächtliche Grußnachrichten via Smartphone denken. Die Möglichkeit, Nachrichten zeitgesteuert zu versenden, bieten viele Anbieter, Apps oder Dienste an. Wer schon weiß, dass er quasi im Funkloch feiern wird, dem bleibt jedoch oft nur, Grüße vorher bei einem E-Mail-Dienst zu terminieren.

Silvester, 11.00 Uhr: Raclette-Fleisch marinieren

Raclette an Silvester ist für viele ein Muss – aber oft auch kein Genuss, wenn edle Fleischfilets fade schmecken und das Rind trocken geworden ist. Die Kochbuchautorin Cornelia Schinharl empfiehlt eine orientalische Marinade. Dafür verrührt sie frischen Koriander, Knoblauch, Kreuzkümmel und Paprikapulver mit zwei bis drei Esslöffeln Olivenöl und gibt dazu etwas Saft und den Abrieb einer Zitrone. Fleisch wird darin mindestens eine Stunde eingelegt. Die Marinade eignet sich für Lende, Filet, Putenbrust, Fisch und Garnelen.

Silvester, 12.00 Uhr: Briefkasten checken

In der Regel muss Mietern die jährliche Betriebskostenabrechnung bis zum 31. Dezember zugestellt werden. Hat der Vermieter sie noch nicht geschickt und hält er diese Frist nicht ein, kann er später keine Nachzahlungen fordern, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund. Ist die Abrechnung erst in letzter Minute fertig, kann der Vermieter das Schreiben persönlich übergeben und sich den Eingang quittieren lassen oder einen Boten mit der Zustellung beauftragen. Er darf das Schreiben jedoch nicht einfach in den Briefkasten des Mieters werfen, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt (
Az.: XII ZR 148/05).

Silvester, 13.00 Uhr: Die Nachbarn vorwarnen

Nachbarn müssen zwar nicht zwingend über die Silvesterparty daheim informiert sein, es gehört aber zum guten Ton. «Es ist allgemein gängig, dass man seine Nachbarn über die geplante Party informiert und um Verständnis bittet. Dann können sie sich seelisch schon darauf einstellen», rät Petra Uertz vom Verband Wohneigentum. Ihr Tipp: «Je nach Verhältnis kann man sie auch zur Feier einladen – selbst wenn man weiß, dass sie nicht kommen.» Mancher zeige sich dann toleranter.

Silvester, 14.00 Uhr: Das Knallen vorbereiten

Später an Mitternacht ist es oft hektisch – und draueßn dazu noch dunkel. Daher ist jetzt die Zeit gekommen, sich in Ruhe und bei Licht die Gebrauchsanleitung von Raketen und Knallkörpern gut durchzulesen. Feuerwerk der Kategorie F2 darf man nur draußen zünden – in der Regel mit mindestens acht Metern Abstand zu Menschen oder Gebäuden, erklärt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Bei Kategorie F1 beträgt der Mindestsicherheitsabstand einen Meter.

Wichtig ist ein fester Untergrund. Bei Raketen empfiehlt die BAM, den Leitstab in eine Flasche und dann beides in einen Getränkekasten zu stellen. Alles, was später beim ersten Mal nicht zündet, darf auf keinesfalls erneut gezündet werden, warnt das Deutsche Rote Kreuz.

Silvester, ab 15.40 Uhr: Der Klassiker: «Dinner for One» schauen

«Cheerio Miss Sophie!» – der Fernsehsketch «Dinner for One» aus den 1960er Jahren ist für viele ein fester Bestandteil an Silvester. Erstmals läuft die Originalversion um 15.40 Uhr, und zwar im Ersten und im NDR. Weitere
Ausstrahlungen folgen später am Tag sowie in der Neujahrsnacht in diesen beiden Programmen sowie in anderen dritten Programmen der ARD-Anstalten. Auch auf Streamingdiensten findet man den Sketch, Gebühren können möglich sein.

Silvester, 17.00 Uhr: Die Katze ins Haus holen

Freigänger-Katzen sollte man in der Silvesternacht lieber im Haus behalten. Ohnehin gilt es bei Vierbeinern, sie keinesfalls in dieser lauten Nacht alleinzulassen oder gar zum Knallen von Böllern auf die Straße mitzunehmen. Stattdessen gilt es, die Fenster zu schließen und das Tier zu trösten, rät Kristina Berchtold vom Münchner Tierheim.

Silvester, 18.00 Uhr: Das Feuerwerk beginnt

Hören Sie schon das erste Knallen? Einzelne Raketen und Knallkörper starten sicher schon den ganzen Tag über, erlaubt ist das aber noch nicht überall. Zwar dürfen grundsätzlich vom 31. Dezember von 0.00 Uhr an bis 1. Januar um 24.00 Uhr Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gezündet werden – also Raketen, Knallkörper, Verbundfeuerwerk, Batterien und Römische Lichter. Die genauen Uhrzeiten legen aber Städte und Gemeinden fest. Oft ist 18.00 Uhr der offizielle Beginn.

Silvester, 19.00 Uhr: Schaumwein nicht zu kühl stellen

Acht bis zehn Grad kühl und nicht kälter sollte Schaumwein serviert werden – sonst wird der Geschmack beeinflusst, erläutert Romana Echensperger, Sommelière aus München. Und wessen Gäste sich über etwas zu wenig Prickeln beschweren, für den hat die Expertin folgende Information: Prickeln blende oft nur über lausige Qualitäten hinweg.

Silvester, 22.00 Uhr: Ruhiger feiern

Die Partymusik muss nun unter Umständen leiser gestellt werden. Das Gesetz macht beim Thema Nachtruhe keine Ausnahme für bestimmte Tage wie Silvester. Wann Nachtruhe ist, legt zwar jedes Bundesland selbst fest. Üblich ist aber, dass es von 22.00 bis 6.00 Uhr im Haus und für Nachbarn ruhig sein soll, sagt Petra Uertz vom Verband Wohneigentum.

Silvester, ab 23.30 Uhr: Wo darf man knallen?

Spätestens jetzt muss man sich überlegen, wo man böllern will und kann. In unmittelbarer Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Auch nah an besonders brandempfindlichen Gebäuden ist das nicht erlaubt. Manche Städte verbieten Feuerwerk und Böller in bestimmten Bereichen. Böllern innerhalb von Gebäuden ist klar zu gefährlich, und auch auf Balkon und Terrasse ist zu wenig Platz: Raketen könnten sich verirren, warnt Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein.

Silvester, 23.50 Uhr: Bin ich im WLAN?

Wer unbedingt gleich Silvestergrüße über sein Smartphone übermitteln möchte, sollte im WLAN sein. Denn in den ersten Minuten des neuen Jahres sind vor allem in Ballungsgebieten die Netze teils überlastet – und auf dem Land sitzt man mitunter im Funkloch. Handyanrufe sind dann unmöglich, Messenger-Nachrichten lassen sich nicht verschicken. Wer seine Grüße ganz schnell telefonisch loswerden will, hat mit dem Festnetztelefon – sofern vorhanden – immer noch die besten Karten.

Neujahr, 0.15 Uhr: Wenn beim Böllern etwas passiert ist

Diesen Tipp brauchen Sie hoffentlich nicht! Falls doch: Bei leichten Verbrennungen empfiehlt das Rote Kreuz, die betroffene Fläche kurz mit Leitungswasser zu kühlen. Ist der verbrannte Bereich größer als eine Handfläche, sollte man ihn hingegen nicht kühlen, sondern gleich den Notruf 112 wählen. Das gilt auch dann, wenn ein Verletzter größere Mengen an Blut verliert oder sich jemand an den Augen verletzt hat. Dann am besten beide Augen verbinden, rät das Rote Kreuz – so kann man vermeiden, dass sich das verletzte Auge bewegt.

Neujahr, 1.00 Uhr: Feuerwerk endet

Wie lange Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen, legen viele Städte individuell fest – häufig gilt 1.00 Uhr am 1. Januar als Zeitgrenze.

Neujahr, 11.00 Uhr: Mit dem Aufräumen beginnen

Schon wach? Wer keine Party gegeben hat, darf sich noch mal umdrehen. Gastgeber dagegen fangen an mit dem Sortieren. Sektflaschen gehören dann in den entsprechenden Altglascontainer. Sind die Flaschen bunt, kommen sie ins Grünglas, erläutert die Initiative der Glasrecycler. Dort können am ehesten andersfarbige Gläser landen, ohne dass der Recyclingprozess beeinträchtigt wird. Abgebrannte Feuerwerkskörper, Mehrschussbatterien und Böller müssen im Restmüll landen.

Auch Pappröhren oder Mehrschussbatterien aus Pappe gehören nicht ins Altpapier, da sie durch das Abfeuern mit chemischen Rückständen verschmutzt werden, erläutert der Verband kommunaler Unternehmen.

Neujahr, 12.00 Uhr: Nach dem Auto sehen

Manchem Autofahrer brummt nun auch ohne Alkohol am Vorabend der Schädel – nämlich dann, wenn ihr Auto in der Nacht beschädigt wurde. Betroffene sollte den Schaden aus verschiedenen Perspektiven fotografieren und ihren Kfz-Versicherer umgehend informieren, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. In erster Linie haftet zwar der Verursacher. Doch wenn der sich nicht ausmachen lässt, können Geschädigte ihre Ansprüche bei ihrer Autoversicherung geltend machen – wenn man eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat.

(dpa)