Was bringt die Musterfeststellungsklage?
Bonn – Seit mehr als einem Jahr gibt es die Musterfeststellungsklage. Über sie sollen Verbraucher ihre Rechte besser gegen große Unternehmen durchsetzen, kostenlos und ohne eigenen Anwalt.
Das Prinzip: Organisationen ziehen stellvertretend für Verbraucher vor Gericht. Wie das neue Rechtsinstrument in der Praxis funktioniert – eine erste Bilanz in Fragen und Antworten.
Wer darf für wen klagen?
Organisationen und Verbände, die eine Musterfeststellungsklage einreichen wollen, brauchen dafür eine Zulassung. Dafür müssen sie Auflagen, etwa ein Mindestmitgliederzahl,
erfüllen. Sie dürfen kein Geld mit Verbraucherinteressen verdienen wollen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt das eigens für Musterklagen eingerichtete Klageregister. Das ist für jeden im Internet
einsehbar.
Bislang sind 78 Vereine und Verbände
zugelassen – unter ihnen alle Verbraucherzentralen der Länder, Mieterverbände, der Autofahrer-Club ADAC sowie der Bund der Versicherten. Bei Zweifeln können Gerichte einem Verein die Klagebefugnis verweigern. Dann scheitert die Musterfeststellungsklage im Grunde schon in den Anfängen.
Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart blieb im März 2019 ein Prozess erfolglos, da nach Ansicht des Gerichts der klagende Verein zu wenig Mitglieder hatte und zudem finanzielle Absichten verfolgte (Az.: 6 MK 1/18). Die Sache liegt jetzt beim Bundesgerichtshof (BGH).
Gibt es erfolgreiche Verfahren?
Ja, bisher eines. Vor dem Oberlandesgericht München endete die Klage mit einem Urteil im Oktober 2019 zugunsten von mehr als 150 Mietern (Az.: MK 1/19). Gegen das Urteil hat der Eigentümer Revision beim BGH eingelegt. Die Urteile aus Stuttgart und München sind dem BfJ zufolge die bislang einzigen seit Bestehen der Musterklage.
Wie viele Musterfeststellungsklagen sind anhängig?
Auf der Internetseite des BfJ sind sechs Klagen
veröffentlicht. (Stand: 16. Dezember 2019). Die bekannteste ist jene gegen Volkswagen aufgrund des Dieselskandals beim Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 4 MK 1/18). Bei dieser Klage machen Hunderttausende Verbraucher mit.
Trotz der hohen Teilnehmerzahl in diesem Fall hält der Vorsitzende des Ausschusses Zivilprozessordnung der Bundesrechtsanwaltskammer, Michael Weigel, Musterklagen generell nicht für ein Erfolgsmodell.
Der Bekanntheitsgrad ist aus Weigels Sicht gering. Und weil es nur wenige Verfahren gebe, hätten sie auch so gut wie keine praktische Auswirkung, argumentiert der Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht das anders. «Der Druck auf Unternehmen, die Verbraucher im großen Stil schädigen, wächst», meint Sebastian Reiling, Referent im Musterklagen-Team des Verbands.
Welche Vor- und Nachteile hat das Verfahren für Verbraucher?
Der große Vorteil liegt auf der Hand. Die Teilnahme an der Klage kostet nichts und man muss keinen Anwalt bemühen. Verbraucher tragen sich einfach online in das Klageregister ein. Die Prozesskosten und das Risiko, zu verlieren, trägt die klagende Organisation.
Der Nachteil: Verbraucher bekommen durch einen für sie positiven Urteilsspruch keine direkten Leistungen- also Geld – zugesprochen. In einem zweiten Schritt müssten sie ihre konkreten Forderungen gegenüber dem Unternehmen geltend machen, wenn nötig vor Gericht, erläutert Verbraucherschützer Reiling. Diesen Prozess müssten Kläger dann sehr wohl selbst bezahlen und sich einen Anwalt nehmen. Bisher hat aber noch keine Musterklage dieses Stadium erreicht.
Kommt es zu einem Vergleich, werden die im Klageregister eingetragenen Teilnehmer über den Inhalt informiert. «Wenn sich 30 Prozent oder mehr der angemeldeten Verbraucher dagegen entscheiden, wird das Gericht stattdessen ein Urteil fällen», erläutert Reiling. Wird der Vergleich akzeptiert, wird ein zweiter, individueller Prozess überflüssig, weil direkt Geld fließt.
Profitieren Verbraucher von der Musterfeststellungsklage?
Ja und nein. «Ob die Klage was bringt, wird sich erst zeigen, wenn eine komplett durchgezogen wurde», meint Rechtsanwalt Michael Weigel.
(dpa/tmn)