Marken im Domainnamen nutzen – darauf müssen Sie achten

Bei der Registrierung einer Domain im Internet gilt das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Immer wieder kommt es infolge einer Domainregistrierung zur juristischen Auseinandersetzungen. Die ist insbesondere dann der Fall, wenn die markenmäßige Verwendung einer Domain die Rechte Dritter an Marken, Werktiteln oder den Kennzeichen eines Unternehmens verletzt.


Domainregistrierung berechtigt nicht automatisch zur uneingeschränkten Nutzung

Infolge der Registrierung einer Top-Level-Domain („.de“) bei der in Deutschland ansässigen DENIC, entsteht nicht automatisch das Recht zur uneingeschränkten Nutzung dieser Domain. Die eigentliche Domainregistrierung schafft zwar zunächst Fakten, jedoch kann ein Markenrechtsinhaber die Verwendung der registrierten Domain unter Umständen auch untersagen. Gerade zwei Konstellationen führen in der Praxis wiederkehrend zu juristisch zu klärenden Fragestellungen. In ersterem Fall dann, wenn zwei Markenrechtsinhaber die Nutzung der Domain für sich beanspruchen, hierbei den gleichen Markennamen verwenden, aber dennoch unterschiedliche Produkte oder Dienstleistungen anbieten. In zweitem Falle treten gehäuft Konflikte dann auf, wenn der Inhaber einer jüngeren Marke Ansprüche gegenüber dem Inhaber einer zu einem früheren Zeitpunkt registrierten Domain gelten macht. Wer in diesen Fällen mit dem Begehren auf Domainnutzung Erfolg haben wird, kann oftmals nur ein kompetenter Ansprechpartner für Rechtsfragen abschließend klären. In Extremfällen oftmals leider auch nur ein rechtskräftiges Gerichtsurteil.

Domainregistrierung stellt noch keine Markenrechtsverletzung dar

Wer lediglich einen Domainnamen registrieren lässt, begeht noch keine Markenrechtsverletzung. Grund hierfür: Es liegt in diesem Fall noch keine Benutzung des Markennamens im Geschäftsverkehr vor. Erst wenn der Domaininhaber im Rahmen einer unter der Domain betrieben Internetseite Produkte oder Dienstleistungen anbietet, kann es zu rechtlichen Konfliktfällen kommen. Das allerdings auch nur dann, wenn die dort angebotenen Dienstleistungen oder Waren mit denen seitens der Marke beanspruchten Angeboten ähnlich sind.

Unbedingt das Markenrecht beachten

Bei der Registrierung einer Domain sollte immer auf eventuell bestehende markenrechtliche Ansprüche Dritter geachtet werden. Ist die eigentliche Domainregistrierung markenrechtlich noch nicht relevant, kann die Verwendung der Domain im geschäftlichen Verkehr zu juristischen Streitigkeiten Markeninhabern führen.

Image: alphaspirit – Fotolia

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