Auf Autobahn-Beschleunigungsstreifen gilt Tempolimit nicht

Essen – Ob Motorrad-, Auto- oder Lkw-Fahrer: Auffahrende auf Autobahnen dürfen auf Beschleunigungs- oder Einfädelungsstreifen eine auf den durchgehenden Fahrstreifen geltende Höchstgeschwindigkeit überschreiten, wenn es dem Einfädeln dient.

Darauf weist das Institut für Zweiradsicherheit unter Verweis auf die Straßenverkehrsordnung (
Paragraph 7a StVO) hin. Dabei darf auch rechts überholt werden.

Anders verhält es sich beim Abfahren von Autobahnen: Auf Verzögerungs – und Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Nur bei stockendem Verkehr ist es den Angaben nach erlaubt, vorsichtig am durchgehenden Verkehr vorbeizufahren.


(dpa/tmn)

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