So gibt’s die Gebühr zurück, wenn der Bahn-Sitzplatz fehlt
Berlin – Gerade für längere Bahnfahrten reservieren sich viele Reisende einen Sitzplatz im Zug. Wenn der Platz dann nicht zur Verfügung steht, etwa weil der Zugteil fehlt oder ein Ersatzzug fährt, ist das ärgerlich.
Immerhin können sich Betroffene die Gebühren für die Reservierung zurückholen. Das geht schon direkt am Zielbahnhof im DB-Reisezentrum, wie eine Bahnsprecherin erklärt. Eine Bestätigung dafür, dass man nicht den Sitzplatz nutzen konnte, sei nicht notwendig. Denn die Angaben seien im System der Bahn hinterlegt. Mit Vorlage des Bahn-Tickets und der Reservierung werde die Erstattung direkt bar ausgezahlt.
Bei online gebuchten Tickets sei auch eine Erstattung der Reservierung über den Online-Service möglich. Dafür schreiben Bahnreisende eine E-Mail an fahrkartenservice@bahn.de, in der sie Auftragsnummer und persönliche Daten angeben und kurz den Sachverhalt schildern.
Hier ist jedoch etwas Geduld gefragt: Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier bis sechs Wochen, sagt die Sprecherin. Das Geld wird automatisch auf das Zahlungsmittel zurückgebucht, mit dem die Fahrkarte bezahlt wurde, zum Beispiel eine Kreditkarte.
Wenn nicht nur der Sitzplatz gefehlt hat, sondern sich der Zug auch stark verspätet hat und man dafür noch eine Entschädigung fordern will, muss man ein Fahrgastrechte-Formular ausfüllen. Das gibt es im Zug, am Bahnhof oder
online zum Ausdrucken.
Das Formular müssen Verbraucher ausfüllen und mit der Fahrkarte oder etwa der Bahncard-Nummer in einem Reisezentrum abgeben oder per Post an das bahneigene Servicecenter nach Frankfurt am Main schicken.
Ab einer Stunde Verspätung am Zielort gibt es in Deutschland ein Viertel des Ticketpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden ist es die Hälfte. Besitzer einer Bahncard 100 bekommen zum Beispiel zehn Euro in der zweiten Klasse bei mehr als 60 Minuten Verspätung.
Sitzplatzreservierungen werden über diesen Antrag gegebenenfalls direkt mit erstattet, erläutert die Sprecherin.
(dpa/tmn)