Punkte in Flensburg: Was Autofahrer wissen müssen

Goslar – Vor fünf Jahren ist eine Reform des Verkehrszentralregisters in Flensburg, umgangssprachlich Verkehrssünder-Datei genannt, in Kraft getreten.

Beim
57. Verkehrsgerichtstag in Goslar wird eine Zwischenbilanz des neuen Fahreignungsregisters gezogen. Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) erklärt, was Verkehrsteilnehmer wissen sollten.

Wofür gibt es einen Punkt ?

Für Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro belegt sind, sagt Rechtsanwalt Janeczek. Dazu zählen zum Beispiel Rotlichtverstöße, Tempoüberschreitungen und zu geringer Abstand.

Wann drohen mehr Punkte?

Zwei Punkte drohen laut dem Verkehrsjurist bei Ordnungswidrigkeiten, bei denen auch ein Fahrverbot vorgesehen ist. Das ist zum Beispiel bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 31 km/h innerhalb oder ab 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften der Fall. Zwei bis drei Punkte gibt es bei so genannten Verkehrsstraftaten. Hierzu gehören das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Trunkenheitsfahrten oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs. Ebenfalls als Verkehrsstraftat gezählt wird die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, wenn diese mit einem Fahrverbot belegt ist.

Ab wie vielen Punkten droht ein Fahrverbot?

Zu einem Fahrverbot von mindestens einem Monat kann es bei Verstößen kommen, für die zwei oder mehr Punkte vorgesehen sind, sagt Janeczek. Hierzu zählen zum Beispiel Geschwindigkeitsübertretungen. Bei Ordnungswidrigkeiten kann ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängt werden. Bei Verkehrsstraftaten drohen Fahrverbote bis zu sechs Monaten.

Wann kommt es zum Führerscheinentzug?

Der Führerscheinentzug mit Sperrfrist zur Erlangung einer neuen Fahrerlaubnis droht demjenigen, der acht Punkte oder mehr angesammelt hat.

Gibt es eine Verjährung ?

Bei Ordnungswidrigkeiten gibt es die sogenannte Verfolgungsverjährung. Bei einem Punkt beträgt die Tilgungsfrist 2,5 Jahre, bei Zwei-Punkt-Verstößen fünf Jahre. Genau ein Jahr nach der Tilgung erfolgt dann die endgültige Löschung.

Kann man etwas tun, um Punkte abzubauen ?

Wer maximal fünf Punkte hat, kann durch den Besuch eines Fahreignungsseminars einen Punkt abbauen. Vor der Reform gab es sogenannte Punktabbau-Seminare. Das Aufbauseminar war ab einem Stand von 14 Punkten verpflichtend. Damals wurde noch anders gezählt. Daneben gab es die Möglichkeit zum freiwilligen Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung. Dadurch konnten man zwei Punkte abbauen. Das heutige Fahreignungsseminar soll nun zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und beides kombinieren. Es beinhaltet die Schulung in der Fahrschule und den Besuch bei einem Verkehrspsychologen.

Was kostet die Teilnahme an dem Seminar?

Für ein Fahreignungsseminar werden laut DAV ungefähr 500 Euro fällig.


(dpa/tmn)

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