Flugausfälle wegen Warnstreiks: Was Passagiere wissen müssen
Frankfurt/Main – Reisende müssen sich am Dienstag (15. Januar) auf Flugausfälle am Flughafen in
Frankfurt wegen des angekündigten Warnstreiks des Sicherheitspersonals einstellen. Der Ausstand am größten deutschen Flughafen soll von 2.00 Uhr bis 20.00 Uhr dauern. Was Passagiere wissen müssen:
Welche Rechte haben betroffene Fluggäste?
Fällt ein Flug streikbedingt aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft Reisenden nach Einschätzung des Reiserechtlers Paul Degott eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – zum Beispiel durch eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Das gilt auch, wenn der Fluggast nicht befördert wird, weil er die Maschine wegen der nicht besetzten Sicherheitskontrolle nicht erreichen kann.
In vielen Fällen buchen die Fluggesellschaften Kunden automatisch auf einen späteren Flug um. Andernfalls sollten Betroffene der Airline dafür am besten schriftlich per Mail eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Zwei bis drei Stunden hält Degott als Frist für angemessen. Kommt die Fluggesellschaft dem nicht nach, kann sich der Flugreisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten hinterher der Airline in Rechnung stellen.
Die Lufthansa hat angekündigt, dass Kunden für den 15. Januar gebuchte Flüge von Frankfurt aus ab sofort kostenlos auf ein Datum zwischen dem 11. und dem 20. Januar umbuchen können. Flugstornierungen wird die Airline am Sonntagnachmittag auf ihrer Website veröffentlichen. Für diese Flüge seien dann online Umbuchungen möglich.
Gibt es eine Entschädigung bei Flugausfällen?
Wird der Flug definitiv annulliert oder ist mehr als fünf Stunden verspätet, können Reisende auch ihr Ticket zurückgeben und erhalten das Geld zurück. Eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung steht Reisenden in so einem Fall nicht zu. Denn bei einem Streik des Flughafenpersonals handelt es sich laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um höhere Gewalt.
Welche Regeln gelten für Pauschalurlauber?
Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um alternative Beförderung kümmern. Ab mehr als vierstündiger Verspätung am Ankunftsort können Urlauber den Reisepreis laut Degott nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich, kann der Gast die Reise auch stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.
Was sollten betroffene Passagiere jetzt tun?
Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport rät Fluggästen angesichts des für Dienstag angekündigten Warnstreiks zum Umplanen. Fluggäste hätten während des Streiks keine Möglichkeit, ihren Flug zu erreichen. Passagiere sollten daher von einer Anreise zum Flughafen absehen und sich für weitere Informationen frühzeitig an die Airline oder ihren Reiseanbieter wenden. Auch nach Ende des Ausstands sei noch mit Verzögerungen zu rechnen.
Gilt das auch für Umsteigeverbindungen?
Fraport geht davon aus, dass ein Umsteigen im Transferbereich weitgehend möglich sein wird. Allerdings werde es auch hierbei zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen kommen.
(dpa/tmn)