Inlineskater müssen in der Regel auf dem Gehweg fahren
München – Inlineskater müssen in der Regel den Gehweg nutzen. Anders ist die Lage nur, wenn ein rechteckiges Zusatzschild mit einem stilisierten Rollschuhfahrer den Radweg dafür ausweist, erklärt der ADAC.
Ist das Rollschuhfahren auf dem Radweg durch das Zusatzschild gestattet, dann dürfen auch Inlineskater dort fahren. Das Schild kann auch allein stehen. Dann dürfen Skater «mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr» den rechten Rand der Straße in Fahrtrichtung nutzen, so die Straßenverkehrsordnung.
Skate- oder Longboardfahrer gehören allerdings immer auf den Gehweg, wo sie nur in Schrittgeschwindigkeit rollen dürfen. Mit sogenannten Hoverboards darf man sich im Straßenverkehr gar nicht bewegen. Die Geräte mit Elektromotor und zwei Rädern werden durch Verlagerung des Gleichgewichts gesteuert und dürfen nur auf einem «abgeschlossenen Privatgelände» genutzt werden, so der ADAC.
(dpa/tmn)