Das sind die neuen Gesetze 2016

Same procedure as every year: Auch das Jahr 2016 wird von einer ganzen Reihe neuer und reformierter Gesetze eingeläutet – unter anderem betroffen sind Hartz IV, Kindergeld und Pflegeleistungen. Wir geben einen Überblick:


Rente steigt deutlich

Aufgrund der guten Wirtschaftslage können sich die gut 20 Millionen deutschen Rentner auf die kräftigste Rentenerhöhung seit langem freuen: Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung und des Bundessozialministeriums könne sich ein Plus von vier bis fünf Prozent ergeben, rund doppelt so viel wie im laufenden Jahr. Kehrseite: Die deutliche Erhöhung sorgt dafür, dass zehntausende Rentner steuerpflichtig werden.

Höheres Wohngeld

Wer Wohngeld bezieht, bekommt ab 2016 höhere Leistungen. Profitieren sollen insbesondere Bürger mit niedrigem Einkommen oder Renten – das sind insgesamt rund 870.000 Haushalte. Das Bundesbauministerium beziffert die durchschnittliche Erhöhung für einen Zwei-Personen-Haushalt auf 71 Euro.

Neuer Regelsatz bei Sozialhilfe und Hartz IV

Gestiegen sind auch die Leistungen für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Regelsatz für Alleinstehende ist um fünf Euro auf 404 Euro gestiegen, bei Paaren beträgt der Satz jetzt jeweils 364 Euro (plus vier Euro).

Mehr BaFöG ab Herbst

Ab Herbst 2016 gibt es mehr BaFög für Studierende: Beim Grundbedarf gilt dann ein Satz von 399 Euro im Monat (bisher 373), beim Regelbedarf für außerhalb wohnende Studenten steigt der Satz von bisher 597 auf 649 Euro.

Neue Leistungen für Pflegebedürftige

Ab sofort treten erste Änderungen in Kraft, die auf der Verabschiedung der zweiten Stufe der Pflegereform im November beruhen: Nicht dauerhaft pflegebedürftige Patienten haben nach einer Krankenhausbehandlung nun Anspruch auf Übergangspflege, pflegende Angehörige können einen Anspruch auf Pflegeberatung geltend machen. Das Hospiz- und Palliativgesetz soll zudem die Versorgung von sterbenden Pflegeheimbewohnern verbessern.

Kindergeld und Freistellungsaufträge nur noch mit Steuer-ID

Wer weiterhin Kindergeld beziehen will, muss der Familienkasse seine Steueridentifikationsnummer (ID-Nummer) mitteilen – nicht sofort, aber im Laufe des Jahres. Ebenso sollten Sparer ihre Freistellungsaufträge kontrollieren: Ab sofort sind sämtliche Freistellungsaufträge ohne persönliche ID-Nummer unwirksam. Folge: Banken behalten bereits ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer für Zinsen und andere Kapitalerträge ein und führen sie an das Finanzamt ab.

Neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ab sofort gibt es neue Mustervordrucke für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung): Dieser umfasst jetzt je eine Ausfertigung für die Krankenkasse, den Arbeitgeber, den Versicherten und den Arzt. Die Bescheinigung wird künftig für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt, das bisherige Formular zum Bezug von Krankengeld fällt weg.

Leistungen für Asylbewerber angehoben

Die Leistungen für Asylbewerber sind zum 1. Januar gestiegen: Ein alleinstehender Asylbewerber erhält 364 Euro im Monat statt bislang 359 Euro.

Steuerbefreiung für Elektroautos verkürzt

Ab dem 1. Januar zugelassene Elektrofahrzeuge sind nur noch für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit – bislang waren es zehn.


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