Schlechtes Arbeitszeugnis – das können Sie dagegen tun
In Deutschland müssen die Formulierungen in einem Arbeitszeugnis wohlwollend und wahrheitsgemäß ausfallen, so will es das Gesetz. Die Synthese dieser beiden Punkte ist in der Praxis aber nicht immer leicht umzusetzen. Zunächst ist es nach Erhalt eines Arbeitszeugnisses wichtig, dieses eingehend zu lesen und die Formulierungen zu überprüfen. Längst gibt es in diesen Dokumenten sprachliche Formulierungen oder Klauseln, die unter Arbeitgebern als ausgemachte Geheimsprache dienen. Selbst hinter zunächst wohlklingenden Formulierungen können sich in Wahrheit schlechten Noten für den Arbeitnehmer verbergen.
Ein schlechtes Arbeitszeugnis niemals einfach so hinnehmen
Beim geringsten Zweifel ist es immer von Vorteil, das Arbeitszeugnis von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Ganz gleich, warum ein Arbeitsverhältnis beendet wurde, ein ehemaliger Arbeitnehmer sollte sich niemals scheuen, bei seinem vormaligen Arbeitgeber entsprechende Nachbesserungen nicht nur zu verlangen sondern gegebenenfalls auch durchzusetzen. Bei Bewerbungen haben Sie durch ein schlechtes Arbeitszeugnis bei einer Bewerbung sogar schlechtere Karten als durch ein schlechtes Abschlusszeugnis. Wenn es um berechtigte Nachbesserungen Ihres Arbeitszeugnisses geht, stellen Arbeitgeber oft auf stur. Wenn trotz aller Bemühungen eine gütliche Einigung nicht erreicht werden kann, hilft oftmals nur eine Klage.
Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein einwandfreies Arbeitszeugnis
Dieses Vorgehen ist aber im Hinblick auf die weitere Zukunft und auf weitere Karrieremöglichkeiten in jedem Fall zu empfehlen. Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses darf von Seiten des Arbeitgebers aus nicht verweigert werden. Ein schlechtes Zeugnis macht beileibe keinen guten Eindruck, doch es geht sogar noch schlimmer, denn Bewerbungsunterlagen ohne Arbeitszeugnis landen von vornherein schnell im Abseits. Sollte sich also Ihr ehemaliger Arbeitgeber grundsätzlich weigern, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, so sollten Sie auch in diesem Fall den Gang zum Fachanwalt nicht scheuen. Es geht schließlich um Ihre weitere berufliche Zukunft. Achten Sie auch immer darauf, dass der Aufbau des Arbeitszeugnisses den allgemeingültigen Konventionen Rechnung trägt.
In Arbeitszeugnissen ist nicht immer alles so gemeint, wie es klingt
Es versteht sich von selbst, dass ein Arbeitszeugnis im Papierformat DIN A4 zu verfassen ist, selbstverständlich auf Firmenpapier. Das Datum der Ausstellung, eine Einleitung sowie die umfassende Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten sollten im Zeugnis enthalten sein. Schließlich folgen in einem qualifizierten Arbeitszeugnis die Leistungsbeurteilung, das Sozialverhalten, die Gründe für das Ausscheiden sowie eine angemessene Dankesformel.
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