Lotteriegewinn: Wie sie unnötige Steuern vermeiden
Schnell kann die Freude über einen hohen Lotteriegewinn getrübt sein, wenn es um steuerliche Aspekte geht, mit denen sich jeder Gewinner aber früher oder später auseinandersetzen muss. Erste Anlaufstellen sind natürlich die Lotteriegesellschaften selbst, die neben allgemeinen Hinweisen zum Umgang mit hohem Gewinnen auf Wunsch auch die wichtigsten Steueraspekte im Zusammenhang mit einem hohen Gewinn beleuchten.
Mit einem Geldgewinn aus Lotterien richtig umgehen
Die Auszahlung, auch von hohen Gewinnsummen in einer Lotterie, ist zunächst grundsätzlich steuerfrei. Seit dem Jahre 1997 wird bereits keine Vermögenssteuer mehr erhoben. Auch die Einkommensteuer schlägt bei einem hohen Lottogewinn nicht zu, denn es handelt sich weder um Einkommen, noch um Honorar oder Rente, auf die Steuern zu entrichten wären. Zinseinkünfte, die aus einem Gewinn generiert werden, sind allerdings in vollem Umfang steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob die Zinsen als Kursgewinne beim Aktienhandel, als Zinsen auf dem Tagesgeldkonto oder als Mieteinnahmen gemacht wurden. Über jeweils geltende rechtliche Rahmenbedingungen informieren am besten Steuerberater oder Fachanwälte für Steuerrecht. Auch die neue Abgeltungssteuer, gültig ab dem Jahre 2009, ist für Lotteriegewinner relevant.
Geld macht glücklich, wenn man sich umfassend informiert
Immerhin ist es für einen Lotteriegewinner wichtig, sich mit entsprechenden Ratgebern stets auf dem Laufenden zu halten. Wer noch nie etwas von der Schenkungssteuer gehört hat, bekommt spätestens dann damit zu tun, wenn er vorhat Gewinne anteilig, beispielsweise unter Verwandten, zu verschenken. Die Höhe dieser Steuerart richtet sich dabei nach dem Verwandtschaftsgrad der beschenkten Person. Wer nicht alleine, sondern in einer Tippgemeinschaft Lotto spielt kann im Vorfeld durch den Abschluss eines Vertrages unter Lottobrüdern eine mögliche Schenkungssteuer bei Tipp-Gemeinschaften vermeiden. So haben im Gewinnfall übrigens alle mehr vom Jackpot. Leider machen sich die wenigsten Tippgemeinschaften über solche steuerliche Aspekte im Vorfeld Gedanken, im Gewinnfall sind darüber sogar schon langjährige Freundschaften zerbrochen.
Den Lotteriegewinn mit dem Ehepartner richtig teilen
Wer in einer Ehe lebt, wird sich im Gewinnfall ebenfalls mit Steuerfragen beschäftigen müssen. Wer in einer Ehe mit Zugewinngemeinschaft lebt, ist im Gewinnfall gegenüber dem Modell der Gütertrennung eindeutig im Vorteil. Denn nur in der sogenannten Zugewinngemeinschaft ist eine Besteuerung des geteilten Lotteriegewinns sicher vermeidbar.
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