Was ist die Legionellenuntersuchung?
Die Legionellenuntersuchung soll die Qualität des Trinkwassers sicherstellen. Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die schwere Lungenentzündungen verursachen können. Die Untersuchung ist für Verwalter und Vermieter Pflicht. Sie muss bis zum 31. Dezember 2013 erstmalig erfolgen.
Die Legionellenuntersuchung muss in Warmwassergroßanlagen erfolgen
Die Trinkwasserverordnung wurde 2011 geändert. Bis dahin waren für die Qualität und Reinheit des Trinkwassers die Versorger zuständig, auch für die Kontrolle auf schädliche Bakterien wie Legionellen. Durch die Neuregelung sind jetzt auch Besitzer oder Verwalter von Gebäuden mit Großanlagen zur gemeinsamen Warmwasserversorgung verpflichtet, eine Legionellenuntersuchung durchzuführen. Hintergrund: Die Bakterien vermehren sich vor allem im warmen stehenden Wasser. Die Voraussetzungen dafür finden sich eher in den Leitungen innerhalb eines Hauses als in den Zuleitungen. Zu den Gebäuden, die der Untersuchungspflicht unterliegen, gehören unter anderem Mietshäuser mit mehreren Parteien und Eigentümergemeinschaften. Bei Ein- und Zweifamilienhäuser bleibt es den Eigentümern überlassen, die Untersuchung durchzuführen.
Legionellen sind deshalb so gefährlich, weil bereits eine geringe Menge an Keimen ausreichen kann, um die Legionärskrankheit (eine schwere Form von Lungenentzündung) auszulösen. Weitere mögliche Erkrankungen sind Infektionen der Harnwege und grippale Infekte.
Wer muss die Legionellenuntersuchung veranlassen?
In Wohnhäusern mit mehreren Parteien sind die Untersuchungen vom Vermieter oder dem Hausverwalter in Auftrag zu geben. Die Erstuntersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen. Wer die Frist versäumt, riskiert Bußgelder. Mieter oder Wohnungseigentümer, die keine Mitteilung über die erfolgte Untersuchung und deren Ergebnis erhalten haben, sollten bei ihrem Vermieter oder Verwalter nachfragen. Die Kosten für die Untersuchung können auf die Nebenkosten umgeschlagen werden. Den Einbau von einer oder mehrerer Entnahmestellen kann der Vermieter als Modernisierungskosten in Rechnung stellen. Bei Wohnhäusern muss die Untersuchung alle drei Jahre erfolgen, bei öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern jährlich.
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